TEILNAHME

Logo Holzpreis Schweiz - Prix Lignum

TEILNEHMER:

Realisierte Arbeiten können einreichen:

  • ArchitektenInnen und Projektierende
  • Bauherrschaften und AuftraggeberInnen
  • Ausführende und Kunstschaffende


TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme am Holzpreis Schweiz - Prix Lignum 2009 ist das ganze Spektrum möglicher Holzanwendungen zugelassen:
  • kleine und grosse Bauwerke (Architektur- und Ingenieurwerke)
  • Innenausbauten
  • Möbel
  • Kunstobjekte
  • Geräte
  • Halbfabrikate
Nicht zugelassen sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Arbeiten bezüglich Organisationsformen in der Holzbranche.


Es dürfen nur Arbeiten eingereicht werden, welche nach dem 1. Januar 2005 fertig gestellt wurden. Der Standort für Werke muss in der Schweiz sein, bei Objekten muss das Unternehmen seinen Standort in der Schweiz haben.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Beachten Sie bitte die vollständigen Nutzungsbedingungen in den AGB.


Ein Auszug:
"Die Informationen der Online-Anmeldung eines Werks (Texte und Bilder) dürfen von den Veranstaltern des Holzpreises Schweiz unentgeltlich auf der Website des Holzpreises Schweiz publiziert werden. Die Datenbank der Website bleibt nach Durchführung des Holzpreises Schweiz dauerhaft öffentlich einsehbar."

AGB/Nutzungsbedingungen